Bewerbung
Sie haben die Möglichkeit, sich für einen Kleingarten zu bewerben. Die Eintragung in die Bewerber- bzw. Warteliste erfolgt persönlich in unserer Geschäftsstelle – jeweils am ersten Donnerstag im Monat zwischen 17:00 und 19:00 Uhr.
Vor Ort ist ein Bewerberbogen auszufüllen. Für die Aufnahme wird eine Gebühr von 25 € erhoben, die ausschließlich bar zu entrichten ist. Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung nur persönlich möglich ist und nicht per E-Mail erfolgen kann.
Zur Dauer der Wartezeit können wir keine verbindlichen Angaben machen, da diese stark von Ihren individuellen Vorstellungen abhängt. In der Regel beträgt die Wartezeit etwa zwei bis drei Jahre.
Informationen zu aktuell freien Parzellen finden Sie gegebenenfalls auch auf den Webseiten der jeweiligen Kolonien.
Kleingärtnerische Nutzung
Die kleingärtnerische Nutzung ist hinsichtlich der Ausstattung und Größe in der Rechtssprechung, Zwischenpachtvertrag und Pachtvertrag geregelt. Das ist die Grundlage für den niedrigen Pachtpreis.
Die kleingärtnerische Nutzung ist in Deutschland klar gesetzlich geregelt. Zentrale Grundlage ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Im Mittelpunkt steht die Vorschrift, dass der Kleingarten überwiegend gärtnerisch genutzt werden muss. Das bedeutet konkret:
- Ein wesentlicher Teil der Fläche ist für den Anbau von Obst, Gemüse und anderen Nutzpflanzen vorgesehen (Eigenversorgung).
- Reine Zier- oder Freizeitgärten (z. B. nur Rasen, Grillfläche) sind nicht zulässig.
Weitere wichtige gesetzliche Vorgaben:
- Größe der Parzelle
- Bebauung: Erlaubt ist nur eine einfache Gartenlaube mit höchstens 24 m² Grundfläche (inkl. überdachtem Freisitz), die nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein darf.
- Dauerwohnen: Das dauerhafte Wohnen im Kleingarten ist ausdrücklich verboten.
- Pachtverhältnis: Kleingärten werden in der Regel gepachtet.
- Gemeinnützigkeit: Kleingartenanlagen sollen der Allgemeinheit dienen, insbesondere der Erholung und der Förderung des Umweltbewusstseins.
Zusätzlich zum Bundesgesetz gelten Vereinsordnungen und Gartenordnungen, die noch genauere Regeln festlegen (z. B. zu Heckenhöhe, Tierhaltung oder Nutzung von Wasser und Strom).